Weiterführende Informationen
Art. 44 der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) verlangt, dass die Schweizer Regierung alle fünf Jahre darüber berichtet, wie die Kinderrechte im Land umgesetzt werden. Die Schweizer Staatenberichte zur Umsetzung der KRK in der Schweiz sind unten aufgeführt.