Kinderrechte

Jedes Kind der Welt hat das Recht, gesund und sicher aufzuwachsen, sich bestmöglich zu entwickeln, angehört und ernst genommen zu werden. So haben es alle Länder der Welt in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) vereinbart.

Die vier Grundprinzipien der Kinderrechte:

  • Recht auf Nichtdiskriminierung
  • Vorrang des Kindeswohls
  • Recht auf Leben und Entwicklung
  • Recht auf Anhörung und Partizipation

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