Kantonale Ebene

Die Verfassung des Kantons Solothurn enthält die wichtigsten Regeln und Normen der kantonalen Rechtsordnung. Sie regelt das Verhältnis des Kantons zum Bund und zu den Gemeinden. Auch werden die Aufgaben der kantonalen Behörden umrissen.

Relevanz für die Kinder- und Jugendpolitik
Für die Kinder- und Jugendpolitik sind neben den grundlegenden persönlichen Rechten (Art. 6 bis 21 KV) insbesondere die Sozialziele (Art. 22 KV) von Bedeutung.

Sozialgesetz

Die Kompetenzen und Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden in den Themenfeldern der Kinder- und Jugendpolitik (Förderung, Schutz und Partizipation von Kindern und Jugendlichen) regelt im Kanton Solothurn das Sozialgesetz vom 31. Januar 2007 (SG).

§ 114 SG legt fest, dass der Kanton Solothurn eine Anlauf- und Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendfragen führt und definiert deren Aufgaben.

Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch

Das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) bestimmt die zuständigen kantonalen Behörden zur Anwendung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Das EG ZGB macht Vorgaben zur Organisation der kantonalen Behörden und gibt Verfahrensregeln vor.

Die gesetzlichen Bestimmungen aus dem EG ZGB sind vor allem für den Bereich Kinder- und Jugendschutz massgebend.
Die Paragraphen § 72 bis 92 regeln unter anderem die Zuständigkeiten bei der Anerkennung der Vaterschaft, bei Adoptionen, bei Pflegeverhältnissen und bei der Festlegung des Kindesunterhalts. Weiter enthält das EG ZGB Bestimmungen zu den Zuständigkeiten bei behördlichen Massnahmen (z.B. Beistandschaften).

Das EG ZGB definiert die Organisationsform sowie die Zuständigkeiten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (§ 132 bis 151 EG ZGB).

Richtlinien für die Bewilligung und Aufsicht von Pflegefamilien

Im Kanton Solothurn werden die Voraussetzungen für die Bewilligung von Pflegefamilien gemäss PAVO mittels kantonaler Richtlinien für die Bewilligung und Aufsicht von Pflegefamilien konkretisiert.

Gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der PAVO liegt im Kanton Solothurn die Zuständigkeit für die Bewilligung resp. Bestätigung und Aufsicht von Pflegefamilien, Kitas und Tagesfamilien beim Departement des Innern, namentlich beim Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS).