Internationale Ebene

Die UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) wurde von der UNO-Generalversammlung am 20. November 1989 verabschiedet und von der Schweiz Anfang 1997 ratifiziert. Die KRK zählt 196 Vertragsstaaten und fokussiert deren Verantwortung für den Schutz und das Wohl Minderjähriger. Sie garantiert umfassend die Menschenrechte Jugendlicher unter 18 Jahren und anerkennt diese als eigenständige Rechtssubjekte: Alle Massnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, müssen deren Wohl berücksichtigen.

Drei Fakultativprotokolle ergänzen die KRK (siehe grauer Kasten).

Berichterstattung an den UNO-Kinderrechtsausschuss
Die KRK verlangt vom Bundesrat alle fünf Jahre einen Bericht über deren landesweite Umsetzung (Art. 44 KRK). Auch Nichtregierungsorganisationen (NGO) können einen Bericht zur Situation der Kinderrechte in der Schweiz einreichen (Art. 45 KRK). Der UNO-Kinderrechtsausschuss lädt anschliessend eine Staatsdelegation und die NGOs zum Dialog ein. Daraufhin unterbreitet der Ausschuss der Schweiz Empfehlungen für Verbesserungen in der Umsetzung der KRK.

Die Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz sind unter Empfehlungen zu finden. Die zugrundeliegenden Berichte in den weiterführenden Informationen.

Koordination der Umsetzung
Die thematische Breite der KRK und das föderalistische System der Schweiz haben zur Folge, dass eine Vielzahl staatlicher Akteure mit der Umsetzung der Konvention betraut ist. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) koordiniert die Arbeiten unter Einbezug der Kantone.

Europäische Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet die Grundrechte, wie das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf einen gerechten Prozess und auf Achtung des privaten oder Familienlebens, die Meinungsäusserungsfreiheit oder das Verbot der Diskriminierung.

Die EMRK kennt zwar keine spezifischen Bestimmungen für Kinder und Jugendliche. Die Rechte der EMRK stehen aber allen Personen zu und schliessen somit auch Kinder und Jugendliche ein.

Lanzarote-Konvention

Das Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) trat in der Schweiz am 1. Juli 2014 in Kraft.

Ziel der Lanzarote-Konvention ist ein besserer Schutz junger Menschen vor sexuellem Missbrauch, vor Prostitution und Kinderpornografie. Dies soll erreicht werden durch verbesserte strafrechtliche Instrumente, internationale Zusammenarbeit und nationale Koordination sowie durch systematische Präventionsmassnahmen.

Nachhaltigkeitsziele

Am 25. September 2015 haben die 193 Mitgliedsstaaten der UNO die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die seit 2016 gültige Agenda stellt mit ihren 17 Zielen, den Sustainable Develompent Goals (SDGs), den neuen globalen und universell gültigen Referenzrahmen für nachhaltige Entwicklung dar. Die UNO-Mitgliedsstaaten haben sich bereit erklärt, die Ziele bis 2030 gemeinsam zu erreichen.

Die Agenda 2030 enthält auch Ziele für Kinder und Jugendliche
Unterziel 4.2: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung erhalten, damit sie auf die Grundschule vorbereitet sind.