Weiterbildung Mitbetroffenheit von Kindern bei häuslicher Gewalt

In-House-Weiterbildung für Fachpersonen im Kanton Solothurn: «Mitbetroffenheit von Kindern bei häuslicher Gewalt unter systemischer Perspektive»

Ein beträchtlicher Anteil von Kindern und Jugendlichen ist im Verlaufe ihrer Kindheit Gewalthandlungen zwischen den Eltern ausgesetzt. Dies kann zu kurz- und langfristigen Beeinträchtigungen der physischen und psychischen Gesundheit führen und stellt deshalb eine Gefährdung des Kindeswohls dar. Immer noch gehen Kinder bei der Beratung der Erwachsenen häufig vergessen und erhalten dadurch weder den erforderlichen Schutz noch die geeignete Unterstützung. Dass die Bedeutung der Beziehungspflege für Kinder nicht nur zum gewaltbetroffenen Elternteil, sondern auch zum gewaltausübenden Elternteil mitgedacht werden muss, ist umstritten, wird jedoch als relevant für das Kindeswohl betrachtet. Eine spezielle Herausforderung für Professionelle sozialer Institutionen, die mit betroffenen Familien in Kontakt kommen, ist sowohl die Sensibilisierung auf die Situation der betroffenen Kinder und Elternteile als auch die Aneignung von Kooperationsmöglichkeiten und Handlungskompetenzen im multiprofessionellen Hilfsnetzwerk.

Zur Förderung des Fachwissens und der Handlungskompetenz in diesem komplexen Feld bietet die Anlauf- und Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendfragen in Kooperation mit der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW folgende Weiterbildung an. Die Weiterbildung richtet sich exklusiv an Fachpersonen, welche im Kanton Solothurn tätig sind, und wird zu vergünstigten Konditionen angeboten.

Leitung

Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Regula Berger, Dr. phil., T +41 61 228 59 17, regula.berger@fhnw.ch

Zielpublikum / Teilnahmevoraussetzung

Im Kanton Solothurn tätige Fachpersonen der Sozialen Arbeit und Kinder- und Jugendhilfe, Behördenmitglieder im Kinder- und Erwachsenenschutz (KESB), Beistandspersonen und Kindesverfahrensvertretungen, Fachpersonen von Unterstützungs- und Schutzeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richter und Richterinnen.

Dauer

4 Tage

Daten

Die Weiterbildung wird in der zweiten Jahreshälfte 2024 zweimal angeboten:

Durchführung 1 (Es hat noch freie Plätze! → Anmeldefrist: 31. Juli 2024)

  • Block 1: 09. und 10. September 2024, von 9.00 – 16.45 Uhr
  • Block 2: 25. und 26. September 2024, von 9.00 – 16.45 Uhr

Durchführung 2 (Anmeldefrist 01. Oktober 2024)

  • Block 1: 18. und 19. November 2024, von 9.00 – 16.45 Uhr
  • Block 2: 27. und 28. November 2024, von 9.00 – 16.45 Uhr

Ort

FHNW Campus Olten

Kosten

CHF 694.- inkl. Kursunterlagen für 4 Tage

Inhalt

Block 1:

  • Am ersten Tag geht es um die Vermittlung fachlicher Grundlagen zu häuslicher Gewalt und der Betroffenheit von Familien. Dabei stehen Fragen zum Ausmass und Kontext von häuslicher Gewalt in Paarbeziehungen und zu den kurz- und langfristigen Auswirkungen des Miterlebens von häuslicher Gewalt auf Kinder und Jugendliche im Fokus (Clarissa Schär).
  • Am zweiten Tag werden morgens denjenigen, die nicht in einer KESB oder einem Abklärungsdienst arbeiten, eine Einführung in Abklärungsprozesse gegeben und die Instrumente, die der KESB im Umgang mit häuslicher Gewalt zur Verfügung stehen, vorgestellt. Am Nachmittag stehen die Bedürfnisse von KESB-Mitarbeitenden im Fokus. Es wird, im Wechsel zwischen Gruppenarbeiten und Plenumsdiskussionen, anhand von Fällen aus der Praxis aufgezeigt, wie die KESB bei häuslicher Gewalt konkret vorgeht. Dabei steht der Austausch zwischen Mitarbeitenden der KESB-Solothurn und der Kursleitung der KESB-Bern im Vordergrund.  Auf diese Weise wird ein Einblick in die Möglichkeiten gewährt, welche die Instrumente und Abklärungsvorgänge in beiden KESB bieten. Es werden aber auch die Grenzen der Einflussnahme durch die KESB aufgezeigt und mit den Teilnehmenden diskutiert (Franziska Voegeli und Katja Kobel-Furrer).

Block 2:

  • Am dritten und vierten Tag werden Grundlagen zu Gesprächsführung und Beratung mit von gewaltbetroffenen Elternteilen und Kindern sowie mit dem gewaltausübenden Elternteil angeboten. Aus Sicht des Kindes bleibt der gewaltausübende Elternteil sein Vater/seine Mutter. Meist wünscht das Kind sich auch weiterhin Kontakt zu diesem Elternteil. Fast immer leidet es an gravierenden (Loyalitäts-) Konflikten, Ängsten, ist manchmal traumatisiert. Gesprächskompetenzen im Umgang mit allen Beteiligten, gewaltbetroffenen und gewaltausübenden Personen, werden vermittelt und in Praxissimulationen eingeübt. Es besteht die Möglichkeit, eigene Fälle einzubringen (Gabriela Kaiser).

Ziele

  • Die Teilnehmenden aktualisieren und erweitern ihr Wissen über systemische Gewalt in Paarbeziehungen, familiäre Dynamiken häuslicher Gewalt und kindliche Mitbetroffenheit.
  • Sie sind sensibilisiert auf verschiedene Formen kindlicher und elterlicher Belastungen und Gefährdung im Kontext häuslicher Gewalt sowie auf unterschiedliche Kontextbedingungen.
  • Teilnehmende werden in die Abklärungsprozesse und Instrumente der KESB eingeführt (2. Tag morgens) und KESB Mitarbeitende erhalten die Gelegenheit, im gegenseitigen Erfahrungsaustausch voneinander zu lernen und anhand von Fällen Vor- und Nachteile herauszuarbeiten (2. Tag nachmittags)
  • Teilnehmende reflektieren eigene Haltungen, Erfahrungen und Fälle in ihrer Arbeit mit Kindern, Eltern und Familien im Kontext häuslicher Gewalt und erweitern ihre methodischen Gesprächsführungskompetenzen im Umgang mit ebendiesen.

Referentinnen

Referentinnen

Clarissa Schär


 

 

 

 

 

Katja Kobel-Furrer

 

 

 


Franziska Voegeli

 


 


Gabriela Kaiser

 

 

 

Dr. phil., Studium der Erziehungswissenschaft (Schwerpunkt Sozialpädagogik) an der Universität Zürich. War als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Zürich, der Universität Duisburg-Essen und der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW im Institut Kinder- und Jugendhilfe tätig. Vielfältige Aktivitäten im Themenschwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Kindesschutz. Seit 2018 ist sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Sozialpädagogik des Instituts für Erziehungswissenschaft der Universität Zürich.

 

MLaw, Rechtsanwältin und Behördenmitglied KESB in Bern, war zuvor als juristische Sekretärin mbA im Gemeindeamt des Kantons Zürich, der Aufsichtsbehörde über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und als Rechtsanwältin tätig. Unterrichtet nebenbei als Lehrbeauftragte an den Fachhochschulen Bern (BFH) und Wallis (HESSO) sowie bei Treuhand Suisse zu den Themen Kindes- und Erwachsenenschutz, Grundlagen des Rechts für Studierende anderer Fachgebiete sowie Verfahrensrecht.

 

lic.phil.I, dipl. Sozialarbeiterin. Seit 2013 Behördenmitglied bei der KESB in Bern, Arbeitsschwerpunkt Kindesschutz (u.a. häusliche Gewalt & Kinder). Mitglied des runden Tisches zu häuslicher Gewalt in Bern.  Arbeitet immer mal wieder als Lehrbeauftragte an den Fachhochschulen für Soziale Arbeit Bern (BFH), Wallis (HESSO) und Nordwestschweiz (FHNW) zu den Themen Kindesschutz, Pflichtklientenschaft, Methoden der SA.

 

Gabriela Kaiser ist Sozialarbeiterin, Sozialpädagogin und Paar- und Familienberaterin. Seit 2022 führt sie für die AKOMPA GmbH in Winterthur Kindesschutzabklärungen im Auftrag von Behörden durch, arbeitet als Sozialpädagogische Familienbegleiterin und selbständig als Referentin / Dozentin. Nach einer ersten langen und Berufsphase als Musikerin und Musikpädagogin arbeitet Gabriela Kaiser sei mehr als 20 Jahren im Kinderschutz. Von 2001 bis 2022 war sie tätig in der Fachstelle OKey für Opferhilfeberatung und Kinderschutz in Winterthur, ab 2016 auch in der Leitung. Gabriela Kaiser ist Mutter von drei erwachsenen Kindern.