Weiterführende Informationen
«Mitreden für die Zukunft!»
Ein Forschungsprojekt zum Aufbau nachhaltiger politischer Partizipationsstrukturen für junge Menschen in der Gemeinde
Mit der Durchführung von «engage-Prozessen» trägt der Dachverband Schweizer Jugendparamente (DSJ) zur Verankerung von Jugendpartizipation in Gemeinden bei. engage-Prozesse bringen Jugendliche und kommunale Politikerinnen und Politiker zusammen und fördern die Formulierung und Umsetzung von Anliegen Jugendlicher. Im Kanton Solothurn haben die Gemeinden Grenchen, Trimbach, Lohn-Ammannsegg, Buchegg und Langendorf solche Prozesse durchgeführt.
Das Forschungsprojekt «Mitreden für die Zukunft!» hat engage-Prozesse anhand einer Online-Umfrage in mehreren Schweizer Gemeinden untersucht. Dabei sollte aufgezeigt werden, ob und wie das Mitwirken von Jugendlichen langfristig in Gemeinden verankert werden kann. Die Ergebnisse der Online-Umfrage wurden anschliessend in zwei Fokusgruppengesprächen diskutiert und qualitativ ausgewertet. Ausgehend davon leitete der DSJ Handlungsempfehlungen für Gemeinden ab.
Das Forschungsprojekt und die engage-Prozesse von drei Solothurner Gemeinden wurden im Rahmen des von 2019–2021 umgesetzten Programms zur Weiterentwicklung der kantonalen Kinder- und Jugendpolitik vom Amt für Gesellschaft und Soziales mitfinanziert.
Weitere Informationen
Jugendpartizipation in der Gemeinde ermöglichen
Eine Broschüre zu Herausforderungen und Erfolgsfaktoren
Wie wird Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gemeindepolitik möglich? Welche Rolle spielen dabei Vertreter:innen der Gemeindebehörden, der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder Sozialarbeiter:innen?
Antworten auf diese Fragen gibt die Broschüre des Dachverbands Schweizer Jugendparlamente DSJ. Sie ist Teil eines Kooperationsprojekts «Jugendpartizipation in der Gemeinde ermöglichen», welches der DSJ zwischen 2020 und 2021 gemeinsam mit dem Institut für Soziokulturelle Entwicklung der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit (HSLU) realisiert hat.
Die Broschüre des DSJ rückt diejenigen Akteur:innen im Partizipationsprozess in den Fokus, welche die Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen an der Gemeindepolitik ermöglichen (sog. «Enabler:innen»). Es handelt sich dabei etwa um Vertreter:innen der Gemeindebehörden, der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder Sozialarbeiter:innen. Präsentiert werden drei unterschiedliche Arbeitsbereiche des Enablings von Jugendpartizipation in der Gemeinde mitsamt ihren typischen Herausforderungen und Erfolgsfaktoren.
Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Theorie und Praxis
Eine Broschüre von UNICEF Schweiz und Liechtenstein für Gemeinden und Städte
Die Broschüre «Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Theorie und Praxis» dient Gemeinden und Städten als Hilfestellung, wie Partizipation im öffentlichen Raum und in der Gesellschaft realisiert werden kann. Sie geht ausserdem darauf ein, welche Formen und Stufen der Partizipation bestehen und wie diese kindgerecht in der Praxis gelingen: wirksam, altersgerecht, sicher, transparent und inklusiv.
Jugend, politische Partizipation und Digitalisierung
Eine Analyse der digitalen politischen Partizipation junger Menschen in der Schweiz
Unter anderem geht der Dachverband Schweizer Jugendparlamente DSJ in der Studie «Jugend, politische Partizipation und Digitalisierung» der Frage nach, wie zugänglich digitale Partizipationsplattformen heute sind und wie diese ausgestaltet sein müssten, um möglichst alle jungen Menschen zu erreichen. Die Studie kommt zum Schluss: Digitale Partizipation kann bestehende Gräben entlang soziodemografischer Merkmale in der Partizipationsbereitschaft schliessen. Dies gelingt beispielsweise, wenn digitale Partizipationsprozesse auch analoge Komponenten aufweisen oder wenn die Teilnahme an solchen Prozessen anonym möglich ist.
Die Studie ist im Rahmen des Projekts «Bürger und Institutionen angesichts der Digitalisierung der Demokratie in der Schweiz» im Auftrag der Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung TA-SWISS erarbeitet worden.
Das Recht auf Partizipation
Studie zur Umsetzung des Partizipationsrechts des Kindes nach Art. 12 KRK
Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) gewährt dem Kind das Recht auf Partizipation. Dazu gehören die Meinungsäusserung und die Anhörung in allen Lebensbelangen, die das Kind betreffen. Die Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) kommt zum Schluss, dass dieses Recht in der Schweiz trotz ermutigender Fortschritte noch begrenzt und uneinheitlich umgesetzt wird. Der Gedanke eines umfassenden Rechts des Kindes auf Teilnahme hat sich in der Praxis noch nicht durchgesetzt.