Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB

Kindeswohlgefährdungen verhindern und beheben

Bild KESB
Beschreibung

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden  sind für Verfahren zuständig, in welchen über die Anordnung, Fortführung und Aufhebung von Massnahmen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zu entscheiden ist. Die KESB ist für die Prüfung von Gefährdungsmeldungen zuständig. In diesen Verfahren entscheiden die KESB u.a., ob bei einem Kind oder einer jugendlichen Person eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und ob eine Kindesschutzmassnahme notwendig ist (z.B. Beistandschaft, sozialpädagogische Familienbegleitung, Weisung an die Eltern).

Die KESB arbeiten eng mit den regionalen Sozialdiensten der Gemeinden zusammen, die für die Erstellung von Sozialberichten und die professionelle Führung von Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig sind.

Ziele
  • Verhinderung und Behebung von Kindeswohlgefährdungen
Zielgruppe
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aller Altersgruppen
  • Eltern
Kontaktangaben

Die KESB sind im Kanton Solothurn in drei Behörden gegliedert, welche sich an vier Standorten befinden.
kesb.so.ch

KESB Region Solothurn
Rötistrasse 4
4502 Solothurn
032 627 75 90
kesb-rs@ddi.so.ch

KESB Dorneck-Thierstein
Passwangstrasse 29
4226 Breitenbach
061 704 71 88
kesb-dttg@ddi.so.ch

KESB Thal-Gäu
Wengimattstrasse 2
4710 Klus-Balsthal
062 311 91 77
kesb-dttg@ddi.so.ch

KESB Olten-Gösgen
Amthausquai 23
4603 Olten
062 311 86 77
kesb-og@ddi.so.ch