Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB
Kindeswohlgefährdungen verhindern und beheben
Beschreibung | Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind für Verfahren zuständig, in welchen über die Anordnung, Fortführung und Aufhebung von Massnahmen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zu entscheiden ist. Die KESB ist für die Prüfung von Gefährdungsmeldungen zuständig. In diesen Verfahren entscheiden die KESB u.a., ob bei einem Kind oder einer jugendlichen Person eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und ob eine Kindesschutzmassnahme notwendig ist (z.B. Beistandschaft, sozialpädagogische Familienbegleitung, Weisung an die Eltern). Die KESB arbeiten eng mit den regionalen Sozialdiensten der Gemeinden zusammen, die für die Erstellung von Sozialberichten und die professionelle Führung von Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig sind. |
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Kontaktangaben | Die KESB sind im Kanton Solothurn in drei Behörden gegliedert, welche sich an vier Standorten befinden. KESB Region Solothurn KESB Dorneck-Thierstein KESB Thal-Gäu KESB Olten-Gösgen |