Kinder- und Jugendschutz

Was ist das?

Kinder- und Jugendschutz umfasst alle Massnahmen, um die physische, psychische und sexuelle Integrität und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen.

Gestützt auf Art. 11 BV sowie die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) sind die staatlichen Institutionen der Schweiz auf allen Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) für das gesunde Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen verantwortlich. Einerseits sollen die Massnahmen Gefährdungen und deren Folgen verhindern, mildern oder beheben. Andererseits soll die optimale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gewährleistet werden.

Wichtigste Ziele

  • Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen sollen vermieden werden.
    Gemeint sind körperliche und psychische Formen der Gefährdung.
  • Ist eine Vermeidung von Gefährungen nicht möglich, werden Schutzmassnahmen ergriffen.
  • Die optimale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen soll gewährleistet werden.