Teilnahmebedingungen
Projekte VON Jugendlichen
- Ausgezeichnet! richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis max. 25 Jahre aus dem Kanton Solothurn.
- Gesucht sind Projekte aus allen Sparten (z. B. Musik, Film, Theater, Tanz, Kunst, Design, Multimedia, Natur, Soziales, Sport, Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, etc.)
- Projekte können durch Einzelpersonen, Freundeskreise und Cliquen, Jugendgruppen, Jugendverbände, Jugendorganisationen, die Offene Kinder- und Jugendarbeit, erwachsene Initiierende oder weitere Akteur:innen des Kinder- und Jugendbereichs eingereicht werden.
- Projekte sind nur dann zur Teilnahme berechtigt, wenn Jugendliche in allen Phasen des Projekts mitgearbeitet haben.
- Durch die Schule, die Berufsschule oder den Lehrbetrieb initiierte Projekte sind nur teilnahmeberechtigt, wenn sie deutlich über den von der Schule oder dem Lehrbetrieb gegebenen Rahmen hinausgehen (2/3 des Projekts wurde in der Freizeit umgesetzt) und wenn daraus ein Mehrwert für die Allgemeinheit/Öffentlichkeit resultiert.
- Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Projekte, die rassistisch, pornografisch, gewaltverherrlichend, in jeglicher Form diskriminierend oder sonst wie herabwürdigend sind.
Projekte, Angebote und Institutionen FÜR Jugendliche
Im Rahmen von Ausgezeichnet! können neben Projekten von Jugendlichen ebenfalls Institutionen, Projekte oder Angebote für Jugendliche ausgezeichnet werden.
Jugendliche haben die Möglichkeit, Projekte, Angebote oder Institutionen, die sie besonders begeistern, via Nominationsformular für Ausgezeichnet! zu nominieren.
Um für die Vergabe eines Preises in Frage zu kommen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Nominierte Projekte / Angebote
sind nicht gewinnorientiert, niederschwellig zugänglich und müssen zwingend im Kanton Solothurn umgesetzt werden / vorhanden sein.
Allerdings können die Projekte und Angebote auch von Organisationen stammen, die ihren Sitz nicht im Kanton haben; also zum Beispiel national oder international tätig sind. - Nominierte Institutionen
sind nicht gewinnorientiert und müssen ihren Sitz im Kanton Solothurn haben.
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Projekte, Angebote oder Institutionen, die rassistisch, pornografisch, gewaltverherrlichend, in jeglicher Form diskriminierend oder sonst wie herabwürdigend sind.