Weiterführende Informationen

Staatenberichte zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) in der Schweiz

Art. 44 der Kinderrechtskonvention verlangt, dass die Schweizer Regierung alle 5 Jahre darüber berichtet, wie die Kinderrechte im Land umgesetzt werden. Die Schweizer Staatenberichte sind unten aufgeführt.

Erster Staatenbericht

Zweiter, dritter und vierter Staatenbericht

Fünfter und sechster Staatenbericht

NGO-Bericht Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Staatenbericht zum Fakultativprotokoll Kindersoldaten

Staatenbericht zum Fakultativprotokoll Kinderhandel